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Mitgliedschaftsinfos



1.

Die ordentliche Mitgliedschaft kann erworben werden von jedem Unternehmen, das nachweist und sicherstellt, daß es die Anforderungen an Unternehmen der Gefahrstoffsanierung und das Behandeln von gefahrstoffhaltigen Abfällen dauerhaft erfüllt.

2.

Die außerordentliche Mitgliedschaft kann erworben werden von

  a) Firmen, die über Verfahren oder Geräte für die Gefahrstoffdemontage und -entsorgung verfügen bzw. diese entwickeln, jedoch derartige Arbeiten nicht im eigenen Betrieb ausführen.

  b) Verbänden mit gleichen oder ähnlichen Aufgabenstellungen. Die außerordentliche Mitgliedschaft beschränkt sich nur auf den Verband; dessen Mitglieder werden damit nicht Mitglied des Fachverband GDE.

  c) Sonstige natürliche und juristische Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit und besonderen Fachkenntnisse für die Förderung der Ziele des Fachverband GDE geeignet sind.

3. Über die Aufnahme von Mitgliedern und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.

4. Die Mitglieder und außerordentlichen Mitglieder haben eine einmalige Aufnahmegebühr zu entrichten, deren Höhe die Mitgliederversammlung gem. § 7 Ziff. 2 c der Satzung) allgemein beschießt.

5. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Vorstand einem Antrag auf Aufnahme in den Fachverband GDE zugestimmt hat.

6. Der Vorstand kann einen Antrag auf Aufnahme in den Fachverband GDE ablehnen, wenn der Antragsteller nicht über die satzungsgemäßen Voraussetzungen verfügt.

Die Ablehnung des Aufnahmeantrages ist dem Antragsteller durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen.

Der Antragsteller kann gegen die Ablehnung Berufung einlegen. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung (§ 7 Ziff. 2h der Satzung).

 

Ihr Ansprechpartner in der GDE beim Bauindustrieverband:

Herr Dipl.-Ing. V. Denecke
Geschäftsführer
Karl-Marx-Straße 27
14482 Potsdam
Tel.: 0331/74 46-151
Fax: 0331/74 46-188
Mail: volkmar.denecke@bauindustrie-bb.de